Klösch & Riedler bietet Generalplanung, Kostenmanagement, Ausschreibungen, örtliche Bauaufsicht und BauKG an – alles aus einer Hand!
Klösch & Riedler bietet Generalplanung, Kostenmanagement, Ausschreibungen, örtliche Bauaufsicht und BauKG an – alles aus einer Hand!
Die Einhaltung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes 1999 (BauKG) ist eine Verpflichtung des Bauherrn. Durch die Einbindung des Bauherren und die Bestellung von zusätzlichen für den Arbeitnehmerschutz verantwortlichen Personen (Koordinatoren) soll sichergestellt werden, dass Bauarbeiten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz koordiniert werden und gegen besondere Gefahren zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Durch die Einsetzung eines Projektleiters hat der Bauherr die Möglichkeit, sich seiner Verantwortung zu entledigen. Er überträgt ihm all seine Bauherrenpflichten gemäß BauKG, vom Planungsbeginn bis zum Bauende.
für Wohngebäude gemäß OIB-Richtlinie 6 bzw. ÖNORM
Berechnung des vorhandenen Energiebedarfes und entsprechende Klassifizierung: Berechnungsmethoden u.a. Erfassung der Gebäudegeometrie gemäß Nutzungsprofile und Klimadaten gemäß ÖNORM B 8110-5, U-Wert-Berechnung von Hüllflächenberechnung mit Einzelbauteilnachweis nach ÖNORM EN ISO 6946 und Wasserdampfdiffusionsberechnung
mögliche weiterführende Tätigkeiten
Durchführen der örtlichen Bauaufsicht, d.h. örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn sowie Überwachung der Bauarbeiten hinsichtlich Qualitäten, Übereinstimmung mit der Planung und der Ausführungstermine.
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