Leistungen

Bauplanung:

  • Bestandsaufnahme und Vermessungen (für Parifizierungen bzw. als Grundlage für weiterführende Planungen)
  • Für kleinere Bauprojekte (Einfamilienhäuser, DG-Ausbauten, Zu- Umbauten, Wohnungs- und Geschäftsumbauten) übernehmen wir Entwurfs-, Einreich-, Polier- und Detailplanung, inkl. erforderlicher Behördenwege und Verhandlungen

Kostenmanagement & Ausschreibungen:

  • Kostenschätzung zum Vorentwurf (lt. ÖNorm B 1801/1)
  • Kostenberechnung zum Entwurf (lt. ÖNorm B 1801/1)
  • Kostenanschlag zur Ausschreibung (basierend auf den LVs, ortsübliche Preise)
  • Erstellen der Leistungsverzeichnisse (LBH-Standard, funktionale GU-Ausschreibung, etc)
  • Durchführen der Ausschreibungen (falls erforderlich unter Berücksichtigung des Bundesvergabegesetzes)
  • Prüfung der Angebote, Preisspiegel erstellen, Vergabevorschlag ausarbeiten
  • Mitwirken bzw. Durchführen der Auftragsverhandlungen und Beauftragungen
  • Laufende Kostenkontrolle und Budgetverwaltung, Prognoseberechnungen
  • Rechnungsprüfungen und Freigaben
  • Kostenfeststellung (Schlussabrechnung des Projektes)

Zeitmanagement:

  • Projektablaufpläne (Planungszeitplan und Bauzeitplan) in Form von Balkenplänen auf Basis von MS-Project
  • Laufende Fortschrittsabgrenzungen, soll-ist-Vergleiche

Örtliche Bauaufsicht:

Durchführen der örtlichen Bauaufsicht, d.h. örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn Überwachung der Bauarbeiten hinsichtlich Qualitäten, Übereinstimmung mit der Planung und der Ausführungstermine.

  • Überwachung auf Einhaltung der technischen Regeln, der vertraglich fixierten Leistungen und der behördlichen Vorschreibungen.
  • Örtliche Koordination aller Lieferungen und Leistungen, direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen.
  • Kontrolle der für die Abrechnung maßgeblichen Aufmessungen, Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit.
  • Abnahme der Bauleistungen, Feststellung von Mängeln und Gewährleistungsfristen.
  • Beantragung der behördlichen Abnahmen und Übergabe des Bauwerkes an den Bauherrn.

Begleitende Kontrolle (BBK):

  • Erbringt Leistungen für den Auftraggeber bei der Entwicklung, Planung und Ausführung eines Bauprojektes als unabhängige Kontrollinstanz im Sinne eines fachlichen Vier-Augen-Prinzips
  • Überprüft laufend, unmittelbar und projektbegleitend die Projektdaten, stellt Abweichungen unverzüglich fest und meldet diese dem Auftraggeber in Form von anlaßbezogenen Stellungnahmen und periodischen Berichten
  • Vermeidung von Selbstkontrolle des Auftraggebers durch Übertragung an einen unabhängigen und externen Auftragnehmer

BauKG:

Die Einhaltung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes 1999 (BauKG) ist eine Verpflichtung des Bauherrn. Durch die Einbindung des Bauherren und die Bestellung von zusätzlichen für den Arbeitnehmerschutz verantwortlichen Personen (Koordinatoren) soll sichergestellt werden, dass Bauarbeiten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz koordiniert werden und gegen besondere Gefahren zusätzliche Maßnahmen getroffen werden.

Durch die Einsetzung eines Projektleiters hat der Bauherr die Möglichkeit, sich seiner Verantwortung zu entledigen. Er überträgt ihm all seine Bauherrenpflichten gemäß BauKG, vom Planungsbeginn bis zum Bauende.

Leistungsbild Planungskoordinator:

  • Koordiniert die Umsetzung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gemäß § 7 ASchG zwischen allen Beteiligten Planer im Zuge der architektonischen, technischen und organisatorischen Planung
  • Analyse der Planunterlagen und dabei Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten zur Arbeitssicherheit
  • Ausarbeitung des SiGe-Plans (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan)
  • Baustellenordnung ausarbeiten
  • Sicherheitstechnische Vorüberlegungen zur Baustelleneinrichtung
  • Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen
  • Unterlage für spätere Arbeiten
  • Einweisen des Baustellen-Koordinators und Übergabe aller relevanten Papiere

Leistungsbild Projektleiter:

  • § 3 Bestellung von Koordinatoren
  • § 4(1) Grundsätze der Gefahrenverhütung
  • § 6 Vorankündigung erstellen
  • § 7 SiGe-Plan erstellen lassen
  • § 8 Unterlage für spätere Arbeiten erstellen lassen und an den Bauherren übergeben
  • Überwachung und Kontrolle der Tätigkeiten der Koordinatoren

Leistungsbild Baustellenkoordinator:

  • Koordiniert die Umsetzung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gemäß § 7 ASchG zwischen allen Beteiligten im Zuge der technischen und organisatorischen Planung sowie den gleichzeitig auf der Baustelle tätigen Unternehmen.
  • Einteilen der Sicherheit bei Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden sollen, Abschätzung der Dauer der Arbeitsschritte
  • Laufendes Erfassen und Abstimmen der Firmen, Absicherung der Baustelle und Abstimmen der Baustelleneinrichtungen verschiedener Unternehmen.
  • Anpassung des SiGe-Plans auf den Bauzeitplan bzw. besondere Gefahrensituationen
  • Einschreiten bei Gefahrenzuständen
  • Sicherheitsbegehungen und –besprechungen periodisch durchführen und leiten, inkl. Protokollwesen.
  • Unterlage für spätere Arbeiten
 

Energieausweis:

für Wohngebäude gemäß OIB-Richtlinie 6 bzw. ÖNORM

Berechnung des vorhandenen Energiebedarfes und entsprechende Klassifizierung: Berechnungsmethoden u.a. Erfassung der Gebäudegeometrie gemäß Nutzungsprofile und Klimadaten gemäß ÖNORM B 8110-5, U-Wert- Berechnung von Hüllflächenberechnung mit Einzelbauteilnachweis nach ÖNORM EN ISO 6946 und Wasserdampfdiffusionsberechnung

mögliche weiterführende Tätigkeiten

  • Planung der energetischen Verbesserungsmöglichkeiten, ausarbeiten eines Sanierungskonzeptes
  • Kostenvorschau
  • Erstellen des Förderungsantrages gem. Landesvorgabe
  • Vor-Ort-Beratung, Energieberatung